Solution4tec
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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Rahmenvertrag für Cloud-Dienste

Stand: Februar 2026

Gültigkeit: Ausschließlich S4Hub (Unternehmergeschäft)

Präambel

Vertragsgeber: Solution4Tec GmbH

Puchsbaumgasse 1/7/36, 1100 Wien, Österreich

Firmenbuch: FN 670006 d

UID-Nummer: ATU82839038

Die Solution4Tec GmbH (nachfolgend Provider oder Solution4Tec) entwickelt und betreibt eine integrierte Cloud-Software-Suite für Unternehmensprozesse, bestehend aus ERP/POS-Systemen, Bestellplattformen und KI-gestützter Kommunikation.

Der Kunde (nachfolgend Auftraggeber) beabsichtigt, diese Software-Lösungen zur Optimierung seiner betrieblichen Abläufe zu nutzen. Da die Sicherheit der Daten und die Stabilität der Systeme oberste Priorität haben, regelt dieser Vertrag die Zusammenarbeit bis ins Detail, inklusive der datenschutzrechtlichen Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO (siehe AVV).

§ 1 Geltungsbereich und Vertragsgegenstand

  1. Ausschließliche Geltung: Solution4Tec erbringt alle Lieferungen und Leistungen ausschließlich auf Grundlage dieser AGB. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, Solution4Tec stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu. Diese AGB gelten auch für alle künftigen Geschäfte, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
  2. Unternehmereigenschaft: Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 1 KSchG (Österreich) bzw. § 14 BGB (Deutschland). Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern ist ausgeschlossen.
  3. Vertragsgegenstand: Gegenstand des Vertrages ist die Überlassung der Softwaremodule S4Cash, S4Menu und S4Connect zur Nutzung über das Internet (SaaS), die Speicherung und Verarbeitung von Daten im Rechenzentrum (Hosting), der Verkauf und die Übereignung von Hardware (z.B. Bondrucker, Terminals) sofern bestellt, sowie die Erbringung von Support- und Beratungsleistungen.

§ 2 Vertragsschluss & Testphase

  1. Zustandekommen: Der Vertrag kommt zustande durch (a) Unterzeichnung eines Bestellscheins, (b) Online-Buchung im Admin-Dashboard oder (c) faktische Bereitstellung der Leistung und Zusendung der Zugangsdaten.
  2. Kostenlose Testphase: Sofern eine Testphase vereinbart wurde, wandelt sich diese nach Ablauf automatisch in ein kostenpflichtiges Abonnement um, sofern der Auftraggeber nicht vor Ablauf der Frist in Textform kündigt oder im System die Deaktivierung vornimmt.

§ 3 Leistungsumfang und Verfuegbarkeit (SLA)

  1. SaaS-Bereitstellung: Solution4Tec stellt die Software am Uebergabepunkt (Ausgang des Rechenzentrums zum Internet) bereit. Fuer die Internetverbindung des Auftraggebers ist dieser selbst verantwortlich. Die Nutzung erfolgt ueber einen standardmaessigen Webbrowser; die erforderlichen technischen Voraussetzungen werden in der Produktdokumentation beschrieben.
  2. Hosting innerhalb der EU: Der Anbieter hostet die Anwendung auf Infrastruktur innerhalb der Europaeischen Union (Standort: Wien, Oesterreich) und gewaehrleistet eine vertraglich vereinbarte Verfuegbarkeit.
  3. Verfuegbarkeit: Solution4Tec gewaehrleistet eine Verfuegbarkeit der Dienste von 99,5 % im Jahresmittel.
  4. Wartungsfenster: Als verfuegbar gelten die Systeme auch waehrend angekuendigter Wartungsarbeiten. Wartungsarbeiten finden primaer zwischen 22:00 Uhr und 06:00 Uhr (CET) statt und werden dem Auftraggeber in angemessener Frist angekuendigt, sofern nicht Dringlichkeit oder Sicherheitsgruende entgegenstehen.
  5. Updates: Der Provider entwickelt die Software kontinuierlich weiter (Sicherheitspatches, neue Features). Der Auftraggeber hat keinen Anspruch auf Beibehaltung einer veralteten Version, es sei denn, die Aenderung ist fuer ihn unzumutbar.
  6. Zusaetzliche Leistungen: Einrichtung, individuelle Anpassungen, Schulungen oder erweiterter Support werden gesondert vereinbart und berechnet, sofern nicht ausdruecklich in den Vertragsunterlagen inkludiert.

§ 4 Spezifische Bestimmungen der Module

4.1 Modul S4Cash (ERP & POS)

  1. RKSV-Konformität (Österreich): S4Cash erfüllt die technischen Anforderungen der Registrierkassensicherheitsverordnung (RKSV).
  2. Verantwortung des Auftraggebers: Der Auftraggeber ist alleinverantwortlich für die Anmeldung der Kasse über FinanzOnline, die Beschaffung einer gültigen Signaturkarte, die Prüfung des Startbelegs sowie der Monats- und Jahresbelege, und die gesetzliche Archivierungspflicht (7 Jahre) des Datenerfassungsprotokolls (DEP).
  3. Haftungsausschluss Steuer: Solution4Tec haftet ausdrücklich nicht für steuerliche Nachteile, Schätzungen durch die Finanzbehörde oder Strafen, die auf Bedienfehler, versäumte Anmeldungen oder fehlende Datensicherungen des Auftraggebers zurückzuführen sind.

4.2 Modul S4Connect (KI & Kommunikation)

  1. KI-Leistung: Das Modul nutzt Large Language Models (LLM) Dritter (z.B. OpenAI). Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass KI-Systeme Wahrscheinlichkeitsaussagen treffen und in seltenen Fällen falsche Tatsachen behaupten können (Halluzinationen).
  2. Keine Rechtsberatung: KI-generierte Antworten im Support oder Chat ersetzen keine rechtliche Prüfung.
  3. Verbotene Inhalte: Der Auftraggeber darf S4Connect nicht nutzen, um Spam, betrügerische Nachrichten oder illegale Inhalte zu versenden. Solution4Tec behält sich vor, den Account bei Verdacht auf Missbrauch sofort zu sperren.

§ 5 Mitwirkungspflichten und Pflichten

5.1 Pflichten des Auftraggebers

  1. Sicherung der Zugangsdaten: Passwoerter sind geheim zu halten. Fuer administrative Accounts ist die Zwei-Faktor-Authentifizierung (2FA) zu aktivieren, wo immer moeglich. Der Auftraggeber meldet den Verlust oder den Verdacht eines unbefugten Zugriffs unverzueglich.
  2. Datensicherung: Obwohl Solution4Tec taegliche System-Backups erstellt, obliegt es dem Auftraggeber, seine geschaeftskritischen Daten (Rechnungen, Kundendaten) in regelmaessigen Abstaenden ueber die Export-Schnittstellen (CSV, PDF, JSON) lokal zu sichern. Solution4Tec uebernimmt keine alleinige Verantwortung fuer die Vollstaendigkeit der vom Auftraggeber verantworteten Daten.
  3. Systemvoraussetzungen: Der Auftraggeber hat aktuelle Browser (Chrome, Firefox, Safari) und Betriebssysteme einzusetzen und die in der Dokumentation genannten Mindestanforderungen einzuhalten.
  4. Datenrechtmaessigkeit: Der Auftraggeber stellt sicher, dass die von ihm uebermittelten Daten und die Art der Nutzung der Anwendung den geltenden Rechtsvorschriften entsprechen. Er ist fuer die Richtigkeit der eingegebenen Daten verantwortlich.

5.2 Pflichten des Anbieters

  1. Sorgfaltspflicht: Solution4Tec erbringt die vereinbarten Leistungen mit der im Vertrag vorgesehenen Sorgfalt und haelt die vereinbarte Verfuegbarkeit ein.
  2. Datenschutz und TOMs: Der Anbieter setzt angemessene technische und organisatorische Massnahmen zum Schutz der Daten des Auftraggebers ein und erfuellt die vereinbarten Auftragsverarbeitungspflichten.
  3. Wartungsankuendigung: Wartungsarbeiten, die zu kurzzeitigen Einschraenkungen fuehren koennen, werden nach Moeglichkeit ausserhalb der ueblichen Geschaeftszeiten durchgefuehrt und dem Auftraggeber in angemessener Frist angekuendigt.

§ 6 Zahlungsbedingungen & Wertsicherung

  1. Fälligkeit: Laufende Gebühren sind monatlich oder jährlich im Voraus fällig. Nutzungsabhängige Gebühren (z.B. SMS-Kosten, WhatsApp-Gebühren) werden monatlich nachschüssig abgerechnet.
  2. SEPA / Kreditkarte: Zahlungen erfolgen via Lastschrift oder Kreditkarte (Stripe). Rücklastschriftgebühren trägt der Auftraggeber.
  3. Verzug & Sperre: Gerät der Auftraggeber mit mehr als 14 Tagen in Verzug, ist Solution4Tec nach einmaliger Androhung berechtigt, den Zugang zum System vorübergehend zu sperren (Zurückbehaltungsrecht). Die Zahlungspflicht bleibt bestehen.
  4. Wertsicherung: Die Gebühren sind wertgesichert auf Basis des VPI 2020. Solution4Tec ist berechtigt, die Gebühren einmal jährlich entsprechend der Inflationsrate anzupassen.

§ 7 Hardware-Kauf & Eigentumsvorbehalt

  1. Eigentumsvorbehalt: Verkaufte Hardware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller offenen Forderungen im Eigentum von Solution4Tec.
  2. Gewährleistung: Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsfristen (24 Monate). Ausgenommen sind Schäden durch unsachgemäße Behandlung (z.B. Flüssigkeitsschäden, Sturzschäden, Öffnen des Gehäuses).
  3. Leihgeräte: Hardware, die im Rahmen eines Hardware-as-a-Service-Modells überlassen wird, bleibt dauerhaft Eigentum von Solution4Tec und ist bei Vertragsende zurückzugeben.

§ 8 Haftung und Gewaehrleistung (SaaS)

8.1 Gewaehrleistung

  1. Leistungsbeschreibung: Solution4Tec gewaehrleistet, dass die bereitgestellte Anwendung die vereinbarte Beschreibung im Wesentlichen erfuellt und in der vereinbarten Weise nutzbar ist.
  2. Maengelanzeige: Maengel sind dem Anbieter unverzueglich in nachvollziehbarer Form (ueber das Ticketsystem) anzuzeigen. Die Gewaehrleistungsrechte verfallen, wenn die Maengelanzeige nicht innerhalb einer angemessenen Frist nach Entdeckung erfolgt.
  3. Nachbesserung: Der Anbieter ist berechtigt, Maengel durch Nachbesserung (z.B. Bereitstellung von Updates oder Konfigurationsanpassungen) zu beheben.
  4. Minderung/Ruecktritt: Schlaegt die Nachbesserung nach angemessener Frist fehl oder ist sie unzumutbar, kann der Auftraggeber Minderung oder, bei wesentlichen Maengeln, Ruecktritt verlangen.

8.2 Haftungsbeschraenkung

  1. Unbeschraenkte Haftung: Solution4Tec haftet unbeschraenkt fuer Schaeden aus der Verletzung des Lebens, des Koerpers oder der Gesundheit, aus vorsaetzlichem oder grob fahrlaessigem Handeln, aus arglistigem Verschweigen von Maengeln sowie aus der Uebernahme einer Garantie.
  2. Leichte Fahrlaessigkeit: Fuer leichte Fahrlaessigkeit haftet Solution4Tec nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), deren Erfuellung die ordnungsgemaesse Durchfuehrung des Vertrags ueberhaupt erst ermoeglicht. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
  3. Haftungshoechstgrenze: Die Haftung ist summenmaessig beschraenkt auf die Hoehe der vom Auftraggeber in den letzten 12 Monaten vor Eintritt des Schadensereignisses gezahlten Netto-Entgelte.
  4. Indirekte Schaeden: Eine weitergehende Haftung fuer indirekte Schaeden, Folgeschaeden, entgangenen Gewinn oder Datenverluste, die nicht auf vorsaetzlichem oder grob fahrlaessigem Verhalten beruhen, ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulaessig.
  5. Datenverlust: Solution4Tec haftet fuer Datenverlust nur in Hoehe des Aufwandes, der entsteht, wenn der Auftraggeber seine Datensicherungspflicht ordnungsgemaess erfuellt hat (Wiederherstellung aus Backup).
  6. Erfuellungsgehilfen: Die vorstehenden Haftungsbeschraenkungen gelten auch zugunsten der Erfuellungsgehilfen des Anbieters.

§ 9 Laufzeit und Kündigung

  1. Laufzeit: Verträge laufen auf unbestimmte Zeit. Bei monatlicher Zahlweise: kündbar zum Monatsende. Bei jährlicher Zahlweise: kündbar 1 Monat vor Ablauf des Vertragsjahres.
  2. Datenherausgabe: Nach Vertragsende bleibt der Account für 30 Tage im Read-Only-Modus, damit der Auftraggeber seine Daten exportieren kann. Danach werden die Daten unwiderruflich gelöscht, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten des Providers entgegenstehen.

§ 10 Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen der Nutzung der Anwendung erfolgt nach den Bestimmungen der DSGVO und des österreichischen DSG. Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden und der Endnutzer im Rahmen der Leistungserbringung als Auftragsverarbeiter gemäß Art. 28 DSGVO. Die Einzelheiten sind in einer gesonderten Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung (AVV) sowie in der Datenschutzerklärung für die Webapplikation geregelt.

§ 11 Gerichtsstand und anwendbares Recht

  1. Anwendbares Recht: Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
  2. Gerichtsstand: Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist das sachlich zuständige Gericht für Wien.
  3. Vertragssprache: Die Vertragssprache ist Deutsch.

§ 12 Schlussbestimmungen

  1. Schriftform: Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für das Abgehen vom Schriftformerfordernis.
  2. Salvatorische Klausel: Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt jene wirksame Bestimmung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
  3. Übertragung: Der Anbieter ist zur Übertragung von Rechten und Pflichten aus dem Vertrag auf verbundene Unternehmen oder im Rahmen von Unternehmensnachfolge berechtigt, sofern die Vertragserfüllung für den Kunden nicht wesentlich erschwert wird.

Anhang 1: Genehmigte Sub-Auftragsverarbeiter

Liste der Subprozessoren gemäß Art. 28 DSGVO. Änderungen werden dem Auftraggeber 14 Tage im Voraus mitgeteilt; dem Auftraggeber steht ein Widerspruchsrecht zu.

AnbieterLeistungLandTransfermechanismus
Alwyzon (Hohl IT-Services e.U.)VPS-Hosting, Datenbanken, Backups – Bereitstellung der Server-InfrastrukturAT (EU)n/a (EU)
Twilio Inc. / Twilio Ireland Ltd.Telefonie-Gateway (Voice), SMS-Versand, WhatsApp Business APIGlobal / USAEU-US Data Privacy Framework (DPF), Binding Corporate Rules (BCR)
OpenAI, L.L.C.LLM (Large Language Model) für KI-Antworten, Transkription und TextanalyseUSAEU-US Data Privacy Framework (DPF), Standardvertragsklauseln (SCC)
Stripe Payments Europe, Ltd.Zahlungsabwicklung, Kreditkarten-Clearing, SEPA-LastschriftenIrland (EU) / Mutterkonzern USA (DPF zertifiziert)n/a (EU) / Mutterkonzern: DPF
Twilio SendGridVersand von Transaktions-E-Mails (Rechnungen, Passwort-Reset, Systemmeldungen)USAEU-US Data Privacy Framework (DPF)
Cloudflare R2 (Cloudflare Inc.)Dateispeicher (Dokumente, Bilder, Logos, Voice-Recordings, Backups)EU (Daten in EU-Rechenzentren)n/a (EU-Speicherung)
Upstash / QStashJob-Scheduling, automatisierte Hintergrundprozesse (Cron-Jobs, Warteschlangen)EU (Daten in EU-Rechenzentren)n/a (EU-Speicherung)
GitHub (Microsoft Corp.)Code-Hosting, CI/CD-Pipeline (keine personenbezogenen Plattform-Nutzerdaten)USAStandardvertragsklauseln (SCC), EU-US Data Privacy Framework (DPF)

Solution4Tec GmbH

Puchsbaumgasse 1/7/36, 1100 Wien, Österreich

Zuständige Aufsichtsbehörde: Datenschutzbehörde Österreich

Gültig ab: Februar 2026
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